Master “Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement“

FAQ – Frequently Asked Questions zum Studiengang

Dies ist eine Zusammenstellung der nach Einschätzung des Studiengangleiters im Vorfeld einer Bewerbung am häufigsten gestellten Fragen zum Studiengang “Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Die Teilzeitvariante läuft wie der Vollzeit-Studiengang als Direktstudiengang mit wöchentlichen Präsenzveranstaltungen und wird von der WHZ zentral geplant.

Im Unterschied zum Vollzeitstudiengang kann man durch das Weglassen von drei Modulen im Semester das Studium strecken. Dementsprechend verdoppelt sich die Studiendauer. Dies wird auch so bei der Regelstudienzeit berücksichtigt. Auf Grund der geringen Beeinflussbarkeit des Stundenplans ist eine parallele Erwerbsarbeit nur eingeschränkt möglich. 

Beim berufsbegleitenden Studiengang planen wir mit drei Präsenzphasen von jeweils drei Tagen pro Semester (Donnerstag–Samstag)

Bei der Planung versuchen wir nach Möglichkeit die Interessen der Studierenden aber auch der Dozenten (im Besonderen der Bedienleistungen) abzustimmen. Im berufsbegleitenden Studiengang erfolgt zum ersten Präsenztermin in der Regel die Vermittlung der fachlichen Grundlagen, Quellen und die Ausgabe der Belegthemen. Zum zweiten Termin wird nachjustiert und es werden ergänzende Inhalte vermittelt. Termin 3 ist auf die Kolloquien und Belegpräsentationen orientiert.

Präsenzphasen finden in der Regel vor dem Ende der Winter- oder Sommerpause in der Woche vor dem regulären Beginn des Lehrsemesters für das Direktstudium (Anfang März oder Ende September) statt.

Der zweite Termin (Mitteltermin) ist üblicherweise für die Woche mit dem Dies academicus (im Plan als „d.a.“ gekennzeichnet) angesetzt.

Der dritte Termin ist für die Prüfungsvorbereitungswoche immer Donnerstag bis Samstag geplant. Alle eingeschriebenen Studierenden können den aktuellen Plan im Bildungsportal Sachsen einsehen.

Nutzen Sie den jeweiligen Studienablaufplan über die der WHZ-Homepage unter Quicklinks und „Pläne fürs Studium“.

Man kann in der berufsbegleitenden Variante den Studienablauf verkürzen. Einerseits besteht die Möglichkeit im jeweiligen Semester mehr Module zu belegen, als der Studienablaufplan vorsieht. Andererseits können Sie Anträge auf Anerkennung von Modulen an die jeweiligen Modulverantwortlichen gestellt werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Ergebnisse der täglichen Arbeit in maximal zwei Fallstudien wissenschaftlich aufzubereiten Es sind dann ca. 30 Seiten (für 5 ECTS) bzw. 60 Seiten (für 10 ECTS) einzureichen und in einem Kolloquium zu präsentieren.

Für den Ausgleich der fehlenden ECTS kann ein Antrag auf Anerkennung von Berufserfahrung gestellt werden. Zur Orientierung ist 1 ECTS-Punkt für einen Monat relevante Berufserfahrung nach dem ersten akademischen Abschluss möglich. Dazu wird ein Arbeitszeugnis, die Tätigkeitsbeschreibung und einen Nachweis für die Dauer des/der Vertragsverhältnisse benötigt.

Für die endgültige Anerkennung ist ein 20–30-minütiges Gespräch zu führen, mit dem dokumentiert wird, dass die Berufserfahrung real vorliegt. Das Ergebnis wird als Empfehlung an den Prüfungsausschuss weitergereicht. Dieses Verfahren ist ausschließlich für den Ausgleich der fehlenden 30 ECTS-Punkte anwendbar.

Alternativ bzw. ergänzend können zusätzliche Wahlmodul oder beliebig ECTS-relevante Zertifikatskurse (auch anderer Einrichtungen) belegt werden.

Eine Informationsveranstaltung findet jährlich Mitte Juni und Anfang Januar statt (Website oder LinkedIn) im Online-Format statt.

Hier können Sie auch die letzten Aufzeichnungen ansehen.

Ein zusätzliches Treffen zum persönlichen Austausch mit den Studierenden organisieren wir jeweils zum ersten Präsenztermin.

Bei Bedarf können wir einen separaten Beratungstermin mit BBB oder Teams vereinbaren.

Der Studiengang wurde durch die strategische Qualifizierung der DGUV akkreditiert und ist damit eine anerkannte Ausbildung für den allgemeinen Teil zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Ausbildung ist durch das Belegen von Pflichtmodulen inhaltlich unterlegt und beinhaltet die Themen der Lernfelder 1–5. Neben den Modulinhalten im Content-Management der Hochschule wird die SIFA-Lernwelt für alle Lern- und Übungsplattform bereitgestellt.

Eine abschließende Vermittlung der Fachkunde (Lernfeld 6) wird auf Grund der Heterogenität der Teilnehmer nicht angeboten und muss im Anschluss bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder einem von ihr benannten Ausbildungsträger belegt werden.

Die SIFA-Ausbildung als Teil des Studiums ist kostenfrei.

Es werden Studiengebühren für jedes Semester erhoben:

Direkt-/ Teilzeitstudium:
Studentwerksbeitrag:93,00 €
Semesterticket:226,80 €
Studentschaftsbeitrag:11,50 €
Summe:331,30 €/Semester

Weiterbildender Studiengang:
Studentwerksbeitrag:93,00 €
Studentschaftsbeitrag: 11,50 €
Studiengebühren: 925,00 €
Summe:1029,50 €/ Semester

Stand 06/2026

Eine Immatrikulation ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich. Die entsprechenden Anmeldefristen finden Sie auf der WHZ-Homepage unter Quicklinks und Pläne fürs Studium

Das weiterbildende Studium beginnt in der Regel mit der Präsenzphase am Donnerstag in der Woche vor dem eigentlichen Lehrsemester.

Welche Formen von Prüfungen gibt es?

In der Regel werden in den Modulen Belege angefertigt, welche im Rahmen von Kolloquien präsentiert, diskutiert und in der Gruppe bewertet werden. In einigen wenigen Modulen findet eine schriftliche Prüfung (Klausur) in der Prüfungszeit statt.

Im weiterbildenden Studiengang sind die Prüfungen in den 3. Präsenzterminen des Semesters als Kolloquium oder Klausur integriert. Es gibt keine zusätzliche Prüfungsphase.