FAQ zur Bankenbefragung

Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen

Frage 2.1 – Nachhaltigkeitsaspekte bei der Kreditvergabe

Warum ist die Antwortoption „ja, aber nur in bestimmten Fällen“ so differenziert?

→ Die Berücksichtigung von ESG-Aspekten kann von bestimmten Kriterien abhängen. Dazu zählen insbesondere:

  • Unternehmensgröße (z. B. KMU nach EU-Definition, mittelgroße oder große Unternehmen),
  • Branche oder Sektor (z. B. besonders emissionsintensive Industrien),
  • Kreditart (z. B. Projektfinanzierung vs. Investitions- oder Betriebsmitteldarlehen),
  • Risikoprofil des Kunden.

Frage 3.1 – Doppelte Wesentlichkeit

Was bedeutet „doppelte Wesentlichkeit“?

Dieser Begriff stammt aus den ESRS-Standards:

  • Auswirkungswesentlichkeit: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
  • Finanzielle Wesentlichkeit: Welche Nachhaltigkeitsaspekte wirken sich auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und damit auf das Risiko- und Chancenprofil der Bank aus?
    Beispiel: Ein Chemieunternehmen, das große Wassermengen nutzt
    Auswirkungswesentlichkeit = Wasserverbrauch; finanzielle Wesentlichkeit = Risiko steigender Wasserpreise oder regulatorischer Auflagen.

Frage 3.5 – Kennzahlen Ressourcennutzung

Warum sind Kennzahlen wie „Anteil biologischer Materialien“ enthalten?

Die aufgeführten Kennzahlen orientieren sich an den ESRS E5-Standards (Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft).

Wichtig: Es geht hier nicht darum, ob Ihr Institut diese Daten erhebt, sondern darum, ob solche Kennzahlen in Ihren Scoring-/Ratingprozessen oder in der Kundenkommunikation eine Rolle spielen. Wenn die Information nicht im ESG-Scoring genutzt wird, wählen Sie bitte „Die genannten Kennzahlen werden im ESG-Scoring nicht genutzt.“.

Frage 4.3 – Einfluss auf Kreditkonditionen

Wie soll der Einfluss auf Kreditkonditionen in Basispunkten angegeben werden?

Wir bitten um eine grobe Schätzung (z. B. „10–20 Basispunkte“). Exakte Zahlen sind nicht erforderlich. Falls keine Einschätzung möglich ist, wählen Sie bitte „keine Angabe“.

Frage 5.3 – Maßnahmenebene

Welche Art von Maßnahmen sind hier gemeint?

Die Frage bezieht sich auf Maßnahmen, mit denen Ihr Institut Aspekte der Kreislaufwirtschaft in Kreditentscheidungen einbezieht.

Die Antwortoptionen sind so zu verstehen:

·        trifft zu: Die Maßnahme wird regelmäßig und systematisch in Ihrem Institut angewendet.

·        trifft teilweise zu: Die Maßnahme wird nur in bestimmten Fällen, Pilotprojekten oder einzelnen Geschäftsbereichen umgesetzt, aber nicht flächendeckend.

·        trifft nicht zu: Die Maßnahme wird aktuell nicht angewendet.

Beispiele für Maßnahmen (nicht abschließend):

·        Kreditprodukte: z. B. spezielle „Green Loans“ oder „Incentive Loans“, die günstigere Konditionen bei nachhaltiger Ausrichtung vorsehen.

·        Kreditpolitik: Ausschlusskriterien (z. B. keine Finanzierung von Projekten mit hohem Abfallaufkommen oder ohne Recyclingkonzept).

·        Interne Budgets: gezielte Förderung von Projekten mit Ressourceneffizienz- oder Kreislaufwirtschaftsbezug.

·        Kooperationen: Teilnahme an Netzwerken, Brancheninitiativen oder Partnerschaften zur Förderung von Kreislaufwirtschaft.