Anmeldung zur Briefwahl
Als Wahlberechtigte haben Sie die Möglichkeit, an der Wahl im Wahllokal oder per Briefwahl teilzunehmen. Nach der Anforderung der Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme nur noch durch Briefwahl abgeben. Sofern Sie im folgenden Formular Ihre Angaben eintragen, gelten Sie mit dem Zeitpunkt der Absendung des Formulars als Briefwähler. Eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal ist NICHT mehr möglich!
Eine Anmeldung zur Briefwahl ist nicht mehr möglich.