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3611. Jobben neben dem Studium  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/jobben-neben-dem-studium/#c17921
Internationale Studierende aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt dürfen so lange bleiben, wie sie wollen  
3612. Jobben neben dem Studium - Weiteres Vorgehen...  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/jobben-neben-dem-studium/#c19883
Weiteres Vorgehen... Wenn du einen Aufenthaltstitel hast und immatrikuliert bist, kannst du in Deutschland arbeiten. Du benötigst nun noch das Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel. Dieses bekommst du in  
3613. Arbeiten nach dem Studium  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17963
Was ist zu beachten während der Jobsuche? Wer in Deutschland einen Hochschulabschluss erworben hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und bis zu 18 Monate nach Studienabschluss in  
3614. Arbeiten nach dem Studium - Aufenthaltsgenehmigung für 18 Monate mit Beschäftigung (§18 AufenthG.)  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17964
Aufenthaltsgenehmigung für 18 Monate mit Beschäftigung (§18 AufenthG.) Internationale Absolventen von deutschen Hochschulen müssen folgendes nachweisen: Ein konkretes Arbeitsplatzangebot (mit  
3615. Arbeiten nach dem Studium - Blaue Karte EU - §18g AufenthG  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17965
Blaue Karte EU - §18g AufenthG Die Blaue Karte EU ( § 18g  AufenthG) ist ein befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatenangehörige aller Berufsgruppen, die in Deutschland  
3616. Arbeiten nach dem Studium - Selbständige Tätigkeit - § 21 Abs. 2a AufenthG  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17966
Selbständige Tätigkeit - § 21 Abs. 2a AufenthG Folgende Nachweise sind notwendig: •       Ein deutscher Hochschulabschluss •       Die  
3617. Arbeiten nach dem Studium - Aufenthaltserlaubnis (§18 AufenthG.)  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17967
Aufenthaltserlaubnis (§18 AufenthG.) Drittstaatenangehörige, die im Ausland eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss absolviert haben, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis  
3618. Arbeiten nach dem Studium - Visum (§18c AufenthG.)  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17968
Visum (§18c AufenthG.) Drittstaatenangehörige benötigen grundsätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland, ganz gleich, ob sie als Tourist ins Land kommen oder hier arbeiten möchten.  
3619. Arbeiten nach dem Studium  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17970
Hinweis: Für internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland ihren Abschluss gemacht haben, ist hauptsächlich der Aufenthaltstitel „Beschäftigung nach §18 Abs. 4 AufenthG.“  
3620. Praktikum weltweit  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/praktikum-weltweit/#c17985
Du bist internationaler Student (EU oder Nicht-EU) der WHZ und möchtest ein Praktikum im Ausland machen?Über folgende Programme kannst du dein Praktikum finanzieren: ERASMUS+  
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