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5571. Jobben neben dem Studium - Weiteres Vorgehen...  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/jobben-neben-dem-studium/#c19883
Weiteres Vorgehen... Wenn du einen Aufenthaltstitel hast und immatrikuliert bist, kannst du in Deutschland arbeiten. Du benötigst nun noch das Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel. Dieses bekommst du in  
5572. Jobben neben dem Studium - Erlaubte Tätigkeiten  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/jobben-neben-dem-studium/#c17920
Erlaubte Tätigkeiten Studentische Nebentätigkeiten –      z.B. studentische Hilfskraft an der Hochschule, beim Studentenwerk (Wohnheimverwaltung, Mensa, etc.)  
5573. Arbeiten nach dem Studium  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17963
Was ist zu beachten während der Jobsuche? Wer in Deutschland einen Hochschulabschluss erworben hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und bis zu 18 Monate nach Studienabschluss in  
5574. Arbeiten nach dem Studium - Aufenthaltsgenehmigung für 18 Monate mit Beschäftigung (§18 AufenthG.)  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17964
Aufenthaltsgenehmigung für 18 Monate mit Beschäftigung (§18 AufenthG.) Internationale Absolventen von deutschen Hochschulen müssen folgendes nachweisen: Ein konkretes Arbeitsplatzangebot (mit  
5575. Arbeiten nach dem Studium - Blaue Karte EU - §18g AufenthG  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17965
Blaue Karte EU - §18g AufenthG Die Blaue Karte EU ( § 18g  AufenthG) ist ein befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatenangehörige aller Berufsgruppen, die in Deutschland  
5576. Arbeiten nach dem Studium - Selbständige Tätigkeit - § 21 Abs. 2a AufenthG  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17966
Selbständige Tätigkeit - § 21 Abs. 2a AufenthG Folgende Nachweise sind notwendig: •       Ein deutscher Hochschulabschluss •       Die  
5577. Arbeiten nach dem Studium - Aufenthaltserlaubnis (§18 AufenthG.)  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17967
Aufenthaltserlaubnis (§18 AufenthG.) Drittstaatenangehörige, die im Ausland eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss absolviert haben, können eine befristete Aufenthaltserlaubnis  
5578. Arbeiten nach dem Studium - Visum (§18c AufenthG.)  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/arbeiten-nach-dem-studium/#c17968
Visum (§18c AufenthG.) Drittstaatenangehörige benötigen grundsätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland, ganz gleich, ob sie als Tourist ins Land kommen oder hier arbeiten möchten.  
5579. Praktikum weltweit  
URL: studium/studierende/berufseinstieggruendung/career-service/international-students/praktikum-weltweit/#c17985
… rund um das Thema Praktikum im…  
5580. Intelligenter Hirnspatel soll OPs sicherer machen  
URL: hochschule/informationen/pressemitteilungen/details/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4979&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=4e75f2c406e6e431703816aab603364c
Foto: Zwei Wissenschaftler am Versuchsaufbau eines intelligenten Hirnspatels. Wissenschaftler der Fakultät Physikalische Technik/Informatik der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) entwickeln gemeinsam mit Partnern einen neuartigen Hirnspatel mit Sensorik. Dieser soll  
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