Belehrung Kursteilnehmer

Teilnahmeberechtigt
ist, wer den Kurs gebucht und bezahlt hat. Mit der Buchung hat der Teilnehmer (TN) alle Vorgaben und allgemeine Bedingungen des Hochschulsports akzeptiert.
Regelungen
Die TN informieren sich im Vorfeld über die geltenden Sicherheits- und Nutzungsregeln der WHZ und des HSS und halten diese uneingeschränkt ein.
Kursleiter (KL)
Sportstätten und Geräte dürfen nur in Anwesenheit eines KL genutzt werden. Den Anweisungen der KL und Mitarbeitern des Hochschulsports (HSS) ist Folge zu leisten. Ein Nichtbeachten kann zum Ausschluss vom Kurs und vom HSS führen.
Versicherung
Unfallversichert sind studierende Kursteilnehmer der WHZ, Mitarbeiter der WHZ nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist die freie sportliche Betätigung ohne Übungsleiter im Hochschulsport (Fitness-Studio) und auf den Hochschulsportanlagen. Weiterhin unversichert ist die reine Vermittlung von Studierenden an Vereine oder Veranstalter mit speziellen Sportangeboten wie Tanzen oder Tauchen.
Unfälle
Bei Unfällen (auch Wegeunfällen) muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden (https://www.whz.de/hochschule/organisation/zentrale-hochschulverwaltung/organisationshandbuch/formulare/ ). Die Regelung zur Unfallmeldung und Ursachenklärung ist zu beachten (https://www.whz.de/hochschule/organisation/zentrale-hochschulverwaltung/organisationshandbuch/ordnungenregelungen/). Ein notwendiger Arztbesuch muss bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
Gesundheit
Die TN sind angehalten, Übungen nur nach ihren eigenen Möglichkeiten auszuführen und keine Risiken einzugehen. TN mit gesundheitlichen Problemen, die Akutzustände zur Folge haben können (z. B. Diabetes, Epilepsie, Allergien etc.) bitten wir, den KL darüber und über die notwendigen Erste-Hilfe- Maßnahmen zu informieren. Das gilt ebenso für Schwangere zur Vermeidung riskanter Übungen.
Bekleidung
muss sportart- und witterungsgerecht sein. Die Sportschuhe müssen abriebfest und sauber sein. Schmuck, Festivalbänder etc. müssen abgelegt werden. Piercings sind zu entfernen oder zu überkleben.
Wertsachen
Wertsachen sind in eigener Verantwortung zu verwahren. Für den Verlust persönlichen Eigentums wird seitens der WHZ keine Haftung übernommen.
Geräte und Material
Jeder TN ist zum pfleglichen Umgang mit Geräten und Einrichtungsgegenständen sowie zur Ordnung und Sauberkeit angehalten. Festgestellte Beschädigungen oder Mängel sind dem KL zu melden. Beschädigte Materialien oder Geräten werden zum Training nicht verwendet.
Sportstätten
Es besteht Rauch- und Alkoholverbot in den Sportstätten, Räumen und auf den Sportanlagen. Gläser, Glasflaschen und Speisen sind nicht zulässig. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Regelung der jeweiligen Sportstätte ist einzuhalten.
Fotos
Der TN ist damit einverstanden, dass ggf. Fotos im Kurs gemacht werden. Wer nicht fotografiert werden möchte, muss dies dem KL im Vorfeld bekannt machen. Ein Widerspruch zur Veröffentlichung ist jederzeit möglich.