Allgemeine Bedingungen

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an den Angeboten des Hochschulsports sind alle Studierende, Beschäftigte und Angehörige der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Darüber hinaus können auch Beschäftigte der kooperierenden Einrichtungen unserer Hochschule, wie das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sowie die Beschäftigten der An-Institute sowie Alumni unserer Hochschule an den Kursen teilnehmen. Schüler und Gäste können bei freier Kapazität ebenfalls teilnehmen. Jeder Teilnehmer am Hochschulsport muss sich und seine bestätigte Beitragszahlung  legitimieren können.

Anmeldung

Die Teilnahme an den Sportangeboten ist erst nach der Anmeldung und Buchung auf buchung.whz.de möglich. Eine Kursbuchung und auch das zu zahlende Entgelt gelten für den jeweils angegebenen Kurszeitraum, meist das laufende Semester.  

Ein Angebotswechsel ist nicht möglich, ein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kursangebot besteht nicht. Das gleiche gilt für die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person.

Nutzungsentgelte

Die Angebote des HSS werden im Rahmen der öffentlichen Nutzungsentgeltregelung des Hochschulsports organisiert. Eine Erstattung gezahlter Nutzungsentgelte ist in Ausnahmefällen möglich. Studierende, auf die der soziale Härtefall zutrifft und die gern Sport treiben möchten, können sich jederzeit an das  Hochschulsport-Team wenden.

Bezuschussung/Bonusprogramm der Krankenkassen

Nach Ablauf des Semesters bestätigen wir euch gerne die Teilnahme an unseren Sportangeboten, um am  Bonusprogrammen eurer Krankenkasse teilzunehmen. 

Einige Angebote sind zertifizierte Präventionskurse der Krankenkassen. Um die Kurskosten von eurer Krankenkasse erstattet zu bekommen, erhaltet ihr das hierfür benötigte Teilnahmezertifikat direkt von unseren Kursleitern nach Beendigung des Kurses. Dieses reicht ihr bei eurer Krankenkasse ein und erhaltet, je nach Krankenkasse, den vollen Betrag bzw. anteilig den Betrag erstattet.

 

 

Weisungsrecht

Den Weisungen der verantwortlichen Übungsleiter, Veranstalter sowie des Hallenmeisters ist im Interesse eines reibungslosen Ablaufs und der eigenen Sicherheit nachzukommen. Die Verantwortlichen sind berechtigt, in Abstimmung mit der Leitung des Hochschulsports, Teilnehmer vom Sporttreiben auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Wohlbefinden der anderen Teilnehmer trotz Mahnung erheblich gefährden. Des Weiteren gelten die Regelungen der jeweiligen Sportstätten.

Haftung/ Haftungsausschluss

Aus der Teilnahme am Hochschulsport sind keinerlei Haftungsansprüche gegen die Hochschule, ihren Beschäftigten, Übungsleitern oder Erfüllungsgehilfen über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Allen TeilnehmerInnen am Hochschulsport wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung dem Hochschulsport oder Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportstätten übernimmt die Hochschule keine Haftung. Wir empfehlen daher dringend, keine Wertsachen zu den Hochschulsportangeboten mitzubringen. Im Schadensfall raten wir, sofort mit der Polizei Kontakt aufzunehmen. Die Westsächsische Hochschule Zwickau haftet nicht für Schäden aus Veranstaltungen Dritter.

Unfallversicherung

Ein Unfall ist, wenn man durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Studierende unserer Hochschule sind bei allen Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen, durch den Freistaat Sachsen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt für Wegeunfälle, genau wie für entsprechend organisierte Angebote des Hochschulsports. Für unsere Hochschulmitarbeiter gelten Sportunfälle, die unmittelbar in das Angebot des Hochschulsportzentrums fallen und als Betriebssport anerkannt sind, als Arbeitsunfälle. Ausnahme sind Beamte. Diese fallen unter das Beamtenversorgungsrecht. Bei freier Sportausübung entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz (z.B. freies Üben im Gesundheits- Fitness- und Kampfsportstudio oder auf dem Sportplatz Campus Scheffelberg, Schnupperkurse, Training an den Wochenenden). Gesetzlicher Versicherer ist die Unfallkasse Sachsen, Rosa-Luxemburg-Str. 17a, 01662 Meißen. Um Versicherungsleistungen zu beanspruchen, müssen Sportunfälle, die im Rahmen unseres Hochschulsportangebotes auftreten, sofort beim jeweiligen Übungsleiter gemeldet und eine Unfallmeldung ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist jeder Unfall, der ärztlich behandelt werden muss, im Hochschulsport anzuzeigen. Studierende können zusätzlich von der Freizeitunfallversicherung des Studentenwerkes profitieren. Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau hat für alle Immatrikulierten unserer Hochschule eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst alle Freizeitunfälle. Er gilt weltweit und rund um die Uhr. Um diese Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wendet man sich unverzüglich an das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau. Alumni und Gäste, die das Hochschulsportangebot nutzen, sind nicht über die Hochschule versichert. Sportunfälle sind für diese Teilnehmer reine Privatangelegenheit. Es wird empfohlen, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. Bei Krankheit und Unwohlsein bitten wir, vom Sporttreiben abzusehen. Bei Schwangerschaft halten Sie bitte Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, ob eine Teilnahme möglich ist und informieren Sie Ihren Übungsleiter entsprechend.

Sportstättenordnungen

Entsprechend Ihrer Art und Ausstattung sowie ggf. ihrer Trägerschaft haben die für den Hochschulsport zu Grunde liegenden Sportstätten individuelle Nutzungsordnungen. Diese sind auf jeden Fall zu beachten und einzuhalten. Gleichzeitig wird auf die Einhaltung der Haus- und Parkordnung sowie der Sicherheits- und Hygieneregeln der Westsächsischen Hochschule Zwickau verwiesen.

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Mit der Teilnahme am Hochschulsport wird einer entsprechenden Datenverarbeitung und -speicherung zum Zwecke der Organisation sowie Verwaltung des Hochschulsports eingewilligt. Bei Veranstaltungen des Hochschulsports werden Fotos und Filme erstellt, welche in unterschiedlichen Medien präsentiert sowie auch online verfügbar gestellt werden. Jeder Teilnehmer willigt ein, dass diese Aufnahmen unentgeltlich verwendet werden können.

Hochschulsport
Zwickau, 01. November 2021

Verantwortliche HSS
Ulrike Lemberg
+49 (0) 375 536-1113
ulrike.lemberg[at]whz.de

Mitarbeiter Innendienst/Hochschulsport

Christian Lange
+49 (0) 375 536-1519
christian.lange[at]whz.de

Besucheradresse
Mehrzweckhalle Schillerstraße
Zimmer: PKB 207 
08056 Zwickau
(Beschilderung Halle folgen)

Postanschrift
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Hochschulsport
PF 20 10 37
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