Praktikum

Basics

Im sechsten Semester absolvieren Sie ein Pflichtpraktikum in einem Unternehmen Ihrer Wahl, das zu Ihrem Studium und Ihren Interessen im Bereich Wirtschaftskommunikation passt.

Wie lange soll das Praktikum dauern?

Ihr Pflichtpraktikum dauert mindestens 10 Wochen. Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten bzw. Werksurlaub bedingt aus Vereinbarungen im Unternehmen bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmende/r sind inbegriffen/werden mitgezählt, soweit diese Zeiten auch Beschäftigungszeiten im Sinne des Einkommenssteuerrechtes sind.

Sie können auch länger als die erforderlichen 10 Wochen im Unternehmen bleiben. Wenn Sie länger im Unternehmen arbeiten, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Vertrag nach Ablauf des Pflichtpraktikums in einen Werkstudentenvertrag geändert wird.

Wo kann ich das Praktikum machen?

Wichtig ist, dass in dem Unternehmen Deutsch im Arbeitsalltag verwendet wird. Natürlich sind alle weiteren Sprachen willkommen, jedoch sollten Sie hauptsächlich auf Deutsch im Praktikumsalltag kommunizieren können.

Wenn Sie das Pflichtpraktikum außerhalb Deutschlands in einem anderen dominant deutschsprachigem Land oder Region (z.B. in Österreich oder in Südtirol in Italien) absolvieren möchten, sollten Sie frühzeitig ein Erasmus-Praktikumsstipendium beantragen. Zum Thema Finanzierung eines Auslandspraktikums über Erasmus+ helfen Ihnen die freundlichen Kolleg:innen vom International Office der WHZ gerne weiter.

Wird das Pflichtpraktikum bezahlt?

Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung eines Pflichtpraktikum-Gehalts. Das Mindestlohngesetz schließt die Bezahlung einer Pflichtpraktikum-Vergütung komplett aus.

Jedoch zahlen die meisten Unternehmem durchaus eine Vergütung - auch für das Pflichtpraktikum. Allerdings hängt die Höhe der Vergütung häufig von der Unternehmensgröße und der Branche des gewählten Praktikumsbetriebes ab.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Sie können sich mit weiteren Fragen gerne an unseren Praktikumsbeauftragten Dr. Edeling wenden.


Welche Formulare sind notwendig?

  • Bitte lassen Sie sich auf Ihrer Praktikumsstelle den Meldebogen ausfüllen. Den ausgefüllten Meldebogen senden Sie per E-Mail an die Prüfungsausschussvorsitzende.
  • Teilen Sie der Prüfungsausschussvorsitzenden auch den genauen Praktikumszeitraum (Start- und Enddatum) in der E-Mail mit.
  • Senden Sie ebenfalls den ausgefüllten Praktikant:innenvertrag an die Prüfungsausschussvorsitzende per E-Mail.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail von der Prüfungsausschussvorsitzenden, wenn alles in Ordnung ist.
  • Sie starten bereits während des Praktikums einen Praktikumsbericht zu verfassen. Dieser sollte zwischen 7 und 10 Seiten umfassen.
  • Hier finden Sie eine Vorlage der FU Berlin

Formulare