Praktikum
Basics
Im sechsten Semester absolvierst du ein Pflichtpraktikum in einem Unternehmen deiner Wahl, das zu deinem Studium und deinen Interessen im Bereich Wirtschaftskommunikation passt.
Wie lange soll das Praktikum dauern?
Das Pflichtpraktikum dauert mindestens 10 Wochen. Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten bzw. Werksurlaub bedingt aus Vereinbarungen im Unternehmen bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmende/r sind inbegriffen/werden mitgezählt, soweit diese Zeiten auch Beschäftigungszeiten im Sinne des Einkommenssteuerrechtes sind.
Du kannst auch länger als die erforderlichen 10 Wochen im Unternehmen bleiben. Wenn du länger im Unternehmen arbeitest, solltest du darauf achten, dass dein Vertrag nach Ablauf des Pflichtpraktikums in einen Werkstudentenvertrag geändert wird.
Wo kann ich das Praktikum machen?
Wichtig ist, dass in dem Unternehmen Deutsch im Arbeitsalltag verwendet wird. Natürlich sind alle weiteren Sprachen willkommen, jedoch solltest du hauptsächlich auf Deutsch im Praktikumsalltag kommunizieren können.
Wenn du das Pflichtpraktikum außerhalb Deutschlands in einem anderen dominant deutschsprachigem Land oder Region (z.B. in Österreich oder in Südtirol in Italien) absolvieren möchtest, solltest du frühzeitig ein Erasmus-Praktikumsstipendium beantragen. Zum Thema Finanzierung eines Auslandspraktikums über Erasmus+ helfen dir die freundlichen Kolleg:innen vom International Office der WHZ gerne weiter.
Wird das Pflichtpraktikum bezahlt?
Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, hast du keinen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung eines Pflichtpraktikum-Gehalts. Das Mindestlohngesetz schließt die Bezahlung einer Pflichtpraktikum-Vergütung komplett aus.
Jedoch zahlen die meisten Unternehmem durchaus eine Vergütung - auch für das Pflichtpraktikum. Allerdings hängt die Höhe der Vergütung häufig von der Unternehmensgröße und der Branche des gewählten Praktikumsbetriebes ab.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Du kannst dich mit weiteren Fragen gerne an unseren Praktikumsbeauftragten Dr. Edeling wenden.
Welche Formulare sind notwendig?
Vor dem Praktikum
- Bitte lass dir bei deiner Praktikumsstelle den Meldebogen ausfüllen. Den ausgefüllten Meldebogen sendest du per E-Mail an die Prüfungsausschussvorsitzende.
- Teile bitte der Prüfungsausschussvorsitzenden auch den genauen Praktikumszeitraum (Start- und Enddatum) in der E-Mail mit.
- Sende bitte ebenfalls den ausgefüllten Praktikant:innenvertrag an die Prüfungsausschussvorsitzende per E-Mail.
- Du erhältst eine Bestätigungsmail von der Prüfungsausschussvorsitzenden, wenn alles in Ordnung ist.
Während des Praktikums
- Du beginnst bereits während des Praktikums damit, einen Praktikumsbericht zu verfassen. Dieser sollte zwischen 7 und 10 Seiten umfassen.
- Hier findest du eine Vorlage der FU Berlin.
Nach dem Praktikum
- Sende bitte der Prüfungsausschussvorsitzenden und der Dekanatsrätin Bettina Bach per E-Mail den Nachweis der Praktikumsstelle über die praktische Ausbildung im Praxismodul zu.
- Schicke den Praktikumsbericht der Studiengangsleitein Prof.in Vernal Schmidt und Dr. Edeling zu.
- Wenn alles in Ordnung ist, erhältst du die 10 ECTS für das Praxismodul.
Formulare
Laden Sie sich hier die Ordnung über das Praxismodul herunter: