Anerkennung von Studienleistungen

Für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Ablauf Anerkennungsverfahren: Fünf Schritte zur Anerkennung

  • Allgemein: Information und Beratung zu Auslandsaufenthalt und Ablauf Anerkennungsverfahren
  • Learning Agreement: Abschluss ist zu empfehlen, auch wenn dies außerhalb von einigen europäischen und nationalen Förderprogrammen nicht zwingende Voraussetzung ist.
  • Der Abschluss eines Learning Agreement beinhaltet die Übereinkunft zur vorbehaltlosen Anerkennung aller Studienleistungen. Das heißt: Wird ein Learning Agreement abgeschlossen, so sind alle vereinbarten und erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ohne Vorbehalte anzuerkennen.
  • Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Erasmus-Programms: die vollständige Anerkennung wird durch die Erasmus-Charta für Hochschulbildung zugesichert, deren erfolgreiche Beantragung bei der EU-Kommission eine obligatorische Bedingung für die Teilnahme am Programm ist.
  • Transcript of Records: Formular zur Auflistung aller erbrachter Studienleistungen

Hinweis: Nur bei nicht angezeigten Abweichungen zwischen Learning Agreement und Transcript of Records kann eine Prüfung durchgeführt und nur nach der Feststellung des wesentlichen Unterschieds die Anerkennung versagt werden.

Viele Fakultäten der WHZ bieten die Möglichkeit sich ein gesamtes Auslandsemester pauschal anerkennen zu lassen. Dies geschieht über ein sogenanntes Mobilitätssemester.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Der anzuerkennende Umfang entspricht 30 ECTS-Punkten.
  • Die Inhalte der im Ausland absolvierten Module dürfen nicht signifikant von den regulär im Curriculum vorgesehenen Modulen abweichen.

Bitte wenden Sie sich hierzu vor Ihrem Auslandsaufenthalt an den oder die Auslandbeauftragte/n Ihrer Fakultät. Eine Liste der Auslandbeauftragten finden Sie am Ende dieser Seite.

Zweck der Lernvereinbarung ist eine transparente und effiziente Vorbereitung des Austausches, um sicherzustellen, dass die im Ausland erzielten Lernergebnisse anerkannt werden. Die entsendende Hochschule (WHZ) und die aufnehmende Einrichtung sind dazu verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit den Studierenden bzw. Absolventen/Graduierten eine Lernvereinbarung abzuschließen. Das sogenannte Learning Agreement (kurz: LA) legt die Lernziele für die Lernphase im Ausland fest. Zudem enthält es ebenfalls Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse.

Die/der Studierende, die entsendende Einrichtung/das entsendende Unternehmen und die aufnehmende Einrichtung/das aufnehmende Unternehmen treffen vor dem Beginn des Austausches eine „Lernvereinbarung“ über das im Ausland zu absolvierende Studien-/Praktikumsprogramm.

Die Lernvereinbarung umfasst alle für den Auslandsaufenthalt angestrebten Lernergebnisse.

Im Falle eines Auslandsaufenthalts zu Studienzwecken werden in der Lernvereinbarung diejenigen Bildungskomponenten festgelegt, die bei erfolgreicher Durchführung des Studienprogramms im Ausland im Abschlusszeugnis der/des Studierenden ersetzt werden (siehe Leitlinien).

Im Falle eines Auslandsaufenthalts zu Praktikumszwecken werden in der Lernvereinbarung die Modalitäten für die Anerkennung des Praktikums festgelegt, je nachdem, ob es auf den Abschluss der/des Studierenden angerechnet wird, sich um ein freiwilliges Praktikum handelt (kein verpflichtender Bestandteil des Studiums) oder direkt nach dem Hochschulabschluss absolviert wird (siehe Leitlinien weiter unten).

Die drei Parteien der Lernvereinbarung verpflichten sich zur Einhaltung aller getroffenen Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass das im Ausland absolvierte Studium/Praktikum ohne weitere Anforderungen anerkannt wird.

Checkliste

Vor der Ausreise

Informieren Sie sich zunächst über die Webseite der Partnerhochschule über das Studienangebot (course catalogue). Achten Sie darauf in welcher Spache die Kurse und in welchem Semester sie angeboten werden sowie wann die Vorlesungszeit beginnt. Bitte stimmen Sie Ihre Kurswahl mit der oder dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät oder der oder dem jeweiligen Modulverantwortlichen ab und tragen Sie sie in das Learning Agreement ein.

Die Lernvereinbarung muss VOR der Ausreise von folgenden drei Parteien geprüft und genehmigt werden:

  • der oder dem Studierenden,
  • der oder dem Auslandsbeauftragten oder Modulverantwortlichen der Fakultät und
  • der oder dem FachkoordinatorIn der Partnerschule.

Während des Auslandsaufenthaltes

Änderungen vor Ort, bspw. bei Abwandlungen von Lehrveranstaltungen, Überschneidungen, Wechsel des Fachkoordinators oder Fachkoordinatorin etc. sind im LA im Teil "During the Mobility" festzuhalten bzw. eine neue Lernvereinbarung abzuschließen. Alle drei Parteien müssen diese erneut prüfen und genehmigen.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Die Resultate werden von der Partnerhochschule bei der Papierversion des LA im Teil "After the Mobility" eingetragen oder in Form eines Notenspiegels (Transcript of records) erstellt. Bitte reichen Sie hiervon einen Scan oder eine Kopie im International Office ein. Bei Teilnehmenden im Erasmus+ Programm läuft es ausschließlich digital über ewp (erasmus without paper).

Über die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs, an dem Sie studieren. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrer Notenbescheinigung an die oder den jeweiligen AnsprechpartnerIn.

Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes, der nicht über Erasmus+ absolviert wurde

Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht über das Erasmus+ Programm absolvieren werden, ist es dennoch ratsam ein Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthaltes abzuschließen und die Anerkennung Ihrer Studienleistungen mit der verantwortlichen Person des Fachs zu besprechen. Das sollten Sie vor dem Auslandsaufenthalt tun. Ihr Auslandsaufenthalt kann im Diploma Supplement aufgeführt werden.

Zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen legen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Notenbescheinigung der Gasthochschule (Transcript of Records) der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihrer Fakultät vor. Gemeinsam füllen Sie einen Antrag auf Anerkennung aus. Lassen Sie das Dokument anschließend unterzeichnen. Gehen Sie mit dem genehmigten Antrag auf Anerkennung zum Prüfungsamt. Dort werden Ihre im Ausland erbrachten Leistungen ins Campusmanagementsystem (Prüfungsportal) verbucht.

Hilfreiche Tipps: Während des Studiums ins Ausland - Deine Auslandsleistungen anerkennen lassen! 

Sollten Sie im Ausland Module belegt haben, deren Anerkennung Sie vorab nicht über eine der oben genannten Möglichkeiten geklärt haben, ist es möglich diese auch noch nach Ihrem Auslandsaufenthalt anerkennen zu lassen.

Wenden Sie sich in diesem Fall mit den Informationen zum jeweiligen Modul und Ihrem Leistungsnachweis an den oder die Modulverantwortliche/n Ihrer Fakultät.

Hilfreiche Tipps: Während des Studiums ins Ausland - Deine Auslandsleistungen anerkennen lassen!

Checkliste

Ihr Pflichtpraktikum können Sie im Inland wie auch im Ausland absolvieren. Bitte wenden Sie sich daher an den Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät.

Hilfreiche Tipps: Während des Studiums ins Ausland - Deine Auslandsleistungen anerkennen lassen!

Checkliste

Für die fachliche Beratung zu einem Auslandsaufenthalt sind die Auslandsbeauftragten an den Fakultäten zuständig. Gleichzeitig sind sie Erasmus-Fachkoordinatoren und Ansprechpartner für die ausländischen Studierenden an den Fakultäten.

Fakultät Angewandte Kunst Schneeberg
Herr Prof. Dr. Thomas Pöpper

Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation

Frau Prof.in Dr.in Janina M. Vernal Schmidt (Wirtschaftskommunikation Deutsch)

Frau Herdis Klarmann (Chinesischer Kulturraum)
Frau Mónica Gracia-Wagner (Iberoromanischer Kulturraum)
Herr Prof. Dr. Thomas Johnen (Iberoromanischer Kulturraum)
Herr Ralf Christoph (Französischer Kulturraum)


Fakultät Automobil-und Maschinenbau
Herr Prof. Dr.-Ing. Thomas Horst
Frau Judith Hummel

Fakultät Elektrotechnik
Herr Prof. Dr. Lutz Zacharias

Fakultät Gesundheits-und Pflegemanagement
Herr Prof. Dr. Rene Schubert

Fakultät Kraftfahrzeugtechnik
Herr Prof. Dr. Christian Telke

Fakultät Physikalische Technik/Informatik
Herr Prof. Dr. Stefan Zigan (Physikalische Technik)
Frau Ina Porschhöfer (Informatik)
Frau Melanie Merkel (Informatik)

Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Frau Prof. Dr. Uta Kremer
Herr Vertr.-Prof. Lachezar Grudev
Herr Prof. Dr. Christian Brauweiler

 

 

Kriterien der Anerkennung

Auf Grundlage der Lissabon Konvention („Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“) und der Empfehlung von der Hochschulrektorenkonferenz (Projekt nexus) wird die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen und -zeiten vorgenommen. 

Wichtig ist, dass andere Studierende nicht benachteiligt werden und die Verhältnismäßigkeit der Anrechnung gewährleistet ist. Der Kompetenzvergleich spielt dabei eine entscheidende Rolle.

  • Notenumrechnung entweder nach ECTS Users’ Guide oder nach modifizierter bayerischer Formel (siehe unten)

Ein Leitfaden für Hochschulen (Kurzfassung)

Notenumrechnung mit der Bayerischen Formel

Eine offizielle Grundlage ist die Kultusministerkonferenz (KMK). Sie verwendet für bestimmte Zwecke die modifizierte bayerische Formel zur Umrechnung ausländischer Noten.

Die Formel lautet:

x = 1 + 3 × (Nmax − Nd) / (Nmax − Nmin)

Dabei sind:

  • x = deutsche Vergleichsnote
  • Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen System
  • Nmin = niedrigste Bestehensnote
  • Nd = tatsächlich erzielte ausländische Note

Die KMK legt dabei ausdrücklich fest, dass die errechnete Note auf eine Nachkommastelle bestimmt und nicht gerundet wird.

. Weitere Informationen finden Sie im Beschluss der Kultusministerkonferenz (PDF, 0,1MB).

Notenumrechnung

Geben Sie die beste Note im Notensystem Ihrer Universität (Maximalnote), die unterste Bestehensnote im Notensystem Ihrer Universität und Ihre aktuelle Gesamtnote ein. Das Ergebnis ist die Entsprechung Ihrer Note im deutschen System, in dem 1,0 die beste Note, und 4,0 die unterste Bestehensnote ist.

Bitte beachten Sie: Bewertungs- und Notensysteme sind international sehr unterschiedlich. Das Ergebnis der Berechnung ist daher unverbindlich und dient nur einer ersten Orientierung.

Wenn Ihre Noten nicht als Zahlen vorliegen, dann können Sie für die Umrechnung jeder Bewertungsstufe eine Zahl zuordnen.   

Ein Beispiel: Ein Notensystem bewertet Leistungen mit A+, A, B, C, D und E (Fail). Dabei ist A+ die beste Note, und D die schlechteste Note, mit der eine Leistung noch bestanden wird. In diesem Fall können Sie dem Notensystem für die Umrechnung aufsteigende Zahlenwerte ab 1 zuordnen:

  • A+ entspricht 1
  • A entspricht 2 
  • B entspricht 3
  • C entspricht 4
  • D entspricht 5
  • E entspricht 6

Verwenden Sie dann bei der Notenumrechnung als Beste Note die 1 (entsprechend A+), und als Unterste Bestehensnote die 5 (entsprechend D) ein. Wenn Sie dann als aktuelle Gesamtnote den Wert eingeben, der der erbrachten Leistung im ursprünglichen Zahlensystem entspricht, erhalten Sie die Note im deutschen Notensystem. 

Außerdem finden Sie weitere Informationen auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).