Regeln für wiss. Arbeiten

Regeln für Wissenschaftliche Arbeiten


   A.   Aufbau und Gliederung in wissenschaftlichen Arbeiten
   B.   Zitierweise, Quellenangaben und Literaturverzeichnis in wissenschaftlichen Arbeiten
   C.  Organisatorische Anmerkungen


- Stand:  30. Oktober 2004 - 

Diese Regeln wurden ursprünglich von Herrn Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Anton erarbeitet und in der Folge durch Prof.Dr. H. Muschol aktualisiert.
Sie sind die autorisierte Grundlage für die Diplomarbeiten ,die von Prof. Dr. Muschol und Dr. Janke erstbetreut werden!

A. Aufbau und Gliederung in wissenschaftlichen Arbeiten

I. Teile einer wissenschaftlichen Arbeit

Der Hauptteil einer wissenschaftlichen Arbeit besteht im Regelfall aus dem Textteil.
Diesem vorangestellt ist zur Kennzeichnung der Arbeit die Titelei (Verfasser, Haupttitel, Untertitel, Angaben über Prüfung, Prüfungsinstitutionen und -personen).
sowie eine Einführung.

Die Einführung in das Thema wird in einer Problemdarstellung gegeben. Dabei soll der Verfasser auf die Notwendigkeit der Bearbeitung des Themas eingehen. Darüber hinaus ist der Gang der Untersuchung zu skizzieren.

Für Titelblatt, ehrenwörtliche Erklärung usw. wird auf die entsprechenden Prüfungsordnungen verwiesen.

In jedem Fall muss eine wissenschaftliche Arbeit auch ein Literaturverzeichnis enthalten. Die Anlage eines Literaturverzeichnisses ist unter B. III beschrieben. Ob Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, Symbolverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis notwendig sind, hängt im Einzelfall vom Inhalt der Arbeit ab.

Für die Reihenfolge der einzelnen Teile besteht keine strenge Regelung; die folgende Reihenfolge ist üblich:

  • Titelei
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis,
  • Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis (für Abb./Tab. im Text)
  • Symbolverzeichnis
  • Einleitung/Problemstellung
  • wissenschaftliche Fundierung
  • Ist-Analyse , um so eine Grundlage für Bewertung  des Eigenbeitrags des Verfassers zu entwickeln
  • Hauptteil (Lösungsvorschläge) mit explizitem Ausweis des Eigenbeitrags des Verfassers
  • Schluss/Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang
  • Verzeichnis des Anhangs bzw. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
  • Abbildungen und Tabellen des Anhangs

II. Hinweise zur formalen Gestaltung

1. Technische Hinweise zur Reinschrift

a) Allgemeines, Schriftart, Schriftgrad , Zeilenabstand
Von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, wird die Ablieferung eines mit Computer /Schreibmaschine einseitig beschrifteten Manuskriptes verlangt.
Regeln für Schreibmaschineschreiben:
Als Papier wird möglichst so genanntes "Schreibmaschinenpapier" (DIN A 4, 80 g/qm) verwendet. Recycling-Papier von guter Qualität ist ebenfalls erlaubt.
Bei Computerschrift soll die Schriftart Arial, und der Schriftgrad 12 Anwendung finden.
Der Zeilenabstand soll 1,5-zeilig sein. Lediglich längere Zitate können und Fußnoten sollten mit einfachem Zeilenabstand (1,0) geschrieben werden.
Die Fußnoten sollten im Schriftgrad 10 geschrieben werden.

b) Paginierung
Die Paginierung der Textseiten erfolgt mit arabischen Ziffern. Die Seiten vor dem Textteil (Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis etc.) sowie die Seiten nach dem Textteil (Literaturverzeichnis, eidesstattliche Erklärung etc.) werden mit römischen Ziffern durchgehend nummeriert. Für einen kurzen Anhang kann die Paginierung in fortlaufenden römischen Zeichen weiter erfolgen. Für einen längeren Anhang empfiehlt sich eine erneut bei 1 beginnende Nummerierung. Verweise auf den Anhang im Textteil sind notwendig und haben die folgende Form: vgl. Anhang, S. 9.

c) Seitenränder
Für den Text sollte der obere Rand 3 cm breit sein, der untere Rand etwa 2 cm, der linke Rand muss wenigstens 4 cm betragen. Wird eine Arbeit fest eingebunden, so ist außerdem zu beachten, dass durch Beschneiden der Papierkanten ca. 0,5 cm fortfallen können; es sollte daher auch rechts ein Rand von mindestens 1 cm vorgesehen werden.

d) Ansicht
Die sonstige formale Gestaltung der Seite, z.B. das Bemessen von Zwischenräumen zwischen Absätzen, Abschnitten und Kapiteln, die Anordnung von Überschriften etc., muss so festgelegt werden, dass ein ansprechendes Schriftbild entsteht. Die einzelnen Seiten dürfen nicht - um Platz zu sparen - "gedrängt" wirken. Deshalb ist auf entsprechende Leerzeilen zwischen Abschnitten u.ä. zu achten. Das Schriftbild muss einheitlich durch das gesamte Manuskript beibehalten werden. Sollte der Text im Blocksatz angefertigt werden, ist auf saubere Trennungen zu achten, um "Textlöcher" zu vermeiden.

2. Gliederung

a) inhaltlich
Für die Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit und die Kennzeichnung einzelner Inhaltsteile (Kapitel, Teile, Abschnitte etc.) sind die folgenden Hinweise zu beachten (DIN 1421 Abschnittsnummerierung):
Die Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit muss vom Inhalt her logisch aufgebaut und von der formalen Gestaltung her übersichtlich sein.
Üblicherweise wird unterteilt in Hauptteile, Teile, Abschnitte, Unterabschnitte.

b) formell
Bei der Dezimalgliederung werden die Hauptabschnitte von 1. an fortlaufend nummeriert. Jeder Hauptabschnitt kann in beliebig viele Unterabschnitte unterteilt werden, die ebenfalls fortlaufend nummeriert werden. Nach jeder Abschnittsnummer in jeder Untergliederung wird ein Punkt gesetzt; der Schlusspunkt entfällt. Hat ein Gliederungspunkt einen Unterpunkt (z.B. Kapitel 2 hat 2.1), so muss darauf zwangsläufig auch ein zweiter Unterpunkt (2.2) erfolgen. Zwischen Gliederungspunkt und Unterpunkten sollte i.d.R. kein Text stehen.
Die Unterteilung kann beliebig fortgesetzt werden. Es ist jedoch ratsam, die Unterteilung so zu beschränken, dass die Abschnittsnummern übersichtlich und leicht zitierbar bleiben. Jeder Gliederungspunkt sollte mindestens eine halbe Seite Text umfassen.
Ferner ist zu beachten, dass sich die Dezimalgliederung nur auf den Textteil bezieht, d.h. Inhalts-, Abkürzungs-, Tabellen- und Literaturverzeichnis sowie Anhang sind keine separaten Gliederungspunkte (römische Ziffern als Seitennummern). Seitenzahlen sind in der Gliederung anzugeben und müssen mit denjenigen im  Textteil übereinstimmen. Gliederungspunkte müssen mit den  Überschriften im Text identisch sein.

c) Gliederungsbeispiel:
Teil der Gliederung aus: Grochla, Erwin: Einführung in die Organisationstheorie,
Stuttgart 1978.

1     Einleitung
1.1
  Problemstellung
  1.2.    Gang der Untersuchung
2 Die Objekte der Organisationstheorie
  2.1   Das sozio-technische System als Ausgangspunkt zur Identifizierung organisationstheoretischer Objekte
      Die Grundfunktion der Organisation im Rahmen soziotechnischer Systeme
  2.3   Festlegung der Objekte der Organisationstheorie
3     Dimensionen der Organisation
  3.1   Arbeitsteilung und Koordination als organisatorische Grunddimensionen und Konfiguration als abgeleitete Dimension
  3.2   Merkmale der Arbeitsteilung (Spezialisierung)
  3.3   Merkmale der Koordination
    3.3.1  Kompetenzverteilung
     3.3.2 Festlegung von Aufgabenerfüllungsprozessen
  3.4   Merkmale der Konfiguration

Überschriften einzelner Gliederungspunkte - auch wenn es sich um den Hauptteil handelt - dürfen nicht mit dem Thema der Arbeit vollkommen übereinstimmen.
Die Überschriften im Textteil müssen mit dem Wortlaut der Gliederungspunkte übereinstimmen und sollen Indikatoren für die nachfolgenden Inhalte sein.

Überschriften sind grundsätzlich auszuschreiben; das folgende Vorgehen ist daher unzulässig:
   falsch:   4. Die EK-Quote
                     4.1   Kap.Ges.
                     4.2   Pers.Ges.

    richtig: 4. Die Eigenkapitalquote bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen
                     4.1.   Die Eigenkapitalquote bei Kapitalgesellschaften
                     4.2.   Die Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

3. Aufbau des Textteils und inhaltliche Schwerpunkte

a) Einleitung
Im Rahmen der Einleitung einer wissenschaftlichen Arbeit werden i.d.R. Problemstellung und Gang der Untersuchung beschrieben. Zur Bearbeitung dieser Punkte gilt folgendes zu beachten:
In der Problemstellung soll deutlich werden, was der Autor mit seiner Arbeit erreichen will und welche Gründe/Faktoren/Entwicklungstendenzen dieses Thema bedeutsam machen. Es sollen verschiedene Problemschichten, die mit dem Thema verbunden sind, explizit herausgearbeitet werden. Dies ist die Grundlage für das weitere Vorgehen in der Arbeit.
Der Gang der Untersuchung soll mehr darstellen als die rein schematische Wiedergabe der Gliederung. Hier sollen nicht nur Themenschwerpunkte aufgelistet werden, sondern Vorgehensweise und Schwerpunktwahl sind inhaltlich zu begründen.

b) wissenschaftliche Fundierung
Jede wissenschaftliche Arbeit (Seminararbeit, Praktikumsarbeit) bindet an wissenschaftlich gesicherten bzw. kontrovers diskutierten Lehrmeinungen an.
Diese Positionen sind zunächst mittels einer Literaturübersicht zu lokalisieren und (ggf. nach Rücksprache mit dem Erstgutachter) in der  Folge auszuwerten.
Resultat dieser Literaturrecherche und –auswertung soll ein gesicherter Überblick über die aktuellen Lösungsansätze und deren einzelne Inhalte in der wissenschaftlichen Diskussion bzw. Lehre sein, welche eine –ggf. kritische- Distanz zum Ist-Zustand im Untersuchungsbetrieb ermöglicht und Sie so in die Lage versetzt, zur Qualifizierung der betrieblichen Tätigkeit beizutragen.

c) Ist-Analyse
In der Ist-Analyse sollen sie die themenadäquaten Gegebenheiten im Untersuchungsbetrieb bzw. in der Rechtsprechung aufbereiteter weise vorstellen und aus der Gegenüberstellung der gem. b) gewonnenen Erkenntnisse die Zielstellungen für den Hauptteil - Ihre (kreativen) Lösungsvorschläge- formulieren.

d) Hauptteil (Konzept)
Der Hauptteil sollte Idealerweise die (kreativen) Lösungsvorschläge zur  Themenstellung enthalten und so stringent die Erkenntnisse gem. c) und d)  in betriebliche Qualifizierungen umwandeln.

e) Schlussteil
Der Schlussteil einer wissenschaftlichen Arbeit kann als Zusammenfassung in Thesenform untersetzt mit Schlussfolgerungen , Zukunftsperspektiven oder Hinweisen auf weiterführende Themenstellungen

4. Wissenschaftliche Arbeitsweise

a) Zitate
Für alle Teile einer wissenschaftlichen Arbeit gilt es, Eigenleistungen zu erbringen. Ein reines (summarisches) Abschreiben der verwendeten Quellen (auch wenn dies durch wörtliche Zitate kenntlich gemacht wird) entspricht nicht dem Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit. Allerdings ist es wünschenswert, wesentliche Aussagen mit Zitaten zu belegen. Die Eigenleistung besteht darin, fremde Quellen zu lesen, zu verarbeiten und auf die Problemschichten der Arbeit bzw. die Gegebenheiten des Untersuchungsbetriebes  bezogen  inhaltlich zu argumentieren.

b) Formulierung
Bei der Formulierung des Textteiles sollte auf wissenschaftlichen Stil geachtet werden. Stark umgangssprachliche und journalistische Formulierungen sind zu vermeiden. Ebenso ist das Verwenden der "Ich"- bzw. "Wir"- Form zu unterlassen.

c) Abbildungen , Tabellenanhang
In der Regel finden sich Abbildungen und Tabellen im Anhang, im Textteil ist durch eine Fußnote auf diese zu verweisen. Zahlenmaterial und Abbildungen sollten nur dann in den Text aufgenommen werden, wenn sie sinnvoll und relevant sind (begrenzten Umfang der Arbeit beachten). Kopien aus Lexika zur Definitionsvertiefung sind im Anhang nicht zulässig. Interviewprotokolle sind in den Anhang aufzunehmen.
Grundsätzlich muss im Textteil auf alle Bestandteile des Anhangs verwiesen werden. „Einfache“ Auslagerungen von Textteilen in den Anhang sind nicht zu empfehlen.

d)  Abkürzungsverzeichnis
Das Abkürzungsverzeichnis sollte nur fachspezifische, keine allgemeinen Abkürzungen (d.h. im Duden aufgenommene) enthalten. Die Verwendung allgemein üblicher Abkürzungen ist zulässig; eigene Kreationen sind nicht erlaubt.

5. Umfang

Der Umfang des Textteiles soll 50 Seiten nicht übersteigen !!!!

B. Zitierweise, Quellenangaben und Literaturverzeichnis in wissenschaftlichen Arbeiten

I. Zitierhinweise

1.  Wörtlich und sinngemäß wiedergegebene Texte, übernommene Tabellen und Schaubilder sowie alle Zahlenangaben sind durch Hinweis auf die Quelle zu belegen.

2.   Die wörtlich übernommene Stelle ist in Anführungsstriche zu setzen. Lange Zitate, die möglichst zu vermeiden sind, sollten durch geringeren Zeilenabstand  oder eingerückten Schriftsatz abgehoben werden. Im Zitat ausgelassene Worte, Satzteile oder Sätze sind durch Punkte kenntlich zu machen; eigene Einfügungen sind  in Klammern zu setzen und als solche zu kennzeichnen.

3.  Die Quelle, auf die im Text durch eine hochgestellte arabische Ziffer hinzuweisen ist, wird in einer Fußnote auf der gleichen Seite angegeben, bei nur sinngemäßer Wiedergabe mit dem Zusatz "Vgl.". Hinter der Fußnote folgt ein Punkt.

Beispiele: Unter den genannten Voraussetzungen gilt, dass "eine geplante Investition ... bei einem gegebenen Kalkulationszinsfuß für den Investor vorteilhaft (ist, d. Verf.), wenn der ... Kapitalwert nicht
     negativ ist ... ".[1]
     Erich Schneider unterstellt, dass die Zahlungsreihen des Investors und des Investitionsobjektes identisch sind [2]


[1] Wirtschaftlichkeitsrechnung,  7. Aufl. Tübingen - Zürich 1968, S. 24.
[2] Vgl. Schneider, Erich, a.a.0., S. 6.

4.  Bei Hervorhebungen in Zitaten, z.B. Sperrungen, ist anzugeben, ob diese im  0riginal vorhanden sind (ersichtlich durch den Zusatz "Sperrung im Original") oder vom Bearbeiter eingefügt wurden.

 5.  Fremdsprachige Texte zitiert man in kritischen Fällen möglichst im Urtext, um Übersetzungsirrtümer zu vermeiden. Werden ausländische Texte in eigener Übersetzung gebracht, ist dies am Ende der Fußnote zu vermerken.

II. Quellenangabe

1.   Zitieren aus Büchern
a)  Familienname des Verfassers ohne akademische Grade oder Titel. Hinter dem Familiennamen folgt ein Komma.
b)  Vorname des Verfassers (ausschreiben, soweit bibliographisch bekannt). Hinter dem Vornamen folgt ein Doppelpunkt oder ein Komma. Sind mehrere  Verfasser vorhanden, so sind zunächst der Familienname und der Vorname des ersten Verfassers und dann, jeweils durch "und" verbunden, die Vor- und Familiennamen der folgenden Verfasser zu nennen.
c)  Titel des Buches; Untertitel können wegfallen. Hinter dem Titel folgt ein Komma.
d)  Auflage des Buches, wenn mehr als eine Auflage erschienen ist (z.B. "4. Aufl." oder "1969 4)". Hinter der Auflage folgt ein Komma.
e)  Verlagsort des Buches. Ist im Buch kein Verlagsort angegeben, so ist zu schreiben  "o.0." (=  ohne Ort). Bei Dissertationen ohne Erscheinungsvermerk ist die Bezeichnung "Diss." unter Angabe der betreffenden Universität  hinzuzufügen. Das gleiche gilt für Diplomarbeiten bei Angabe der entsprechend Universität bzw. Fachhochschule.
f)  Erscheinungsjahr. Ist keine Erscheinungsjahr angegeben, so ist dies durch die Buchstaben "o.J."  (= ohne Jahr) kenntlich zu machen. Danach folgt ein  Komma. Seite. Erstreckt sich die zitierte Stelle über die folgende Seite, dann ist der Zusatz    "f". hinter der Seitenzahl   hinzuzufügen. Bei mehreren folgenden Seiten ist der Zusatz "ff." anzufügen.

Beispiele:
1)  Mayer, Leopold, und Leopold Mayer, Die Bilanz- und Betriebsanalyse, Wiesbaden 19603), S. 23 ff.
2)  Bitter, Adam, Die Lebensdauerermittlung von Anlagen, Diss. Nürnberg 1944, S. 32 f.
3)  Richter, Fritz, Der Industriebetrieb, o.0. o.J., S. 25.

2.  Zitieren aus Zeitschriften
a)  Familienname, siehe 1. a).
b)  Vorname, siehe 1.b).
c)  Titel des Aufsatzes. Danach erfolgt ein Komma.
d)  Name der Zeitschrift unter Voraussetzung des Wortes "in:".
e)   Nummer des Jahrgangs (abgekürzt Jg. oder Jahrg.) oder des Bandes (abgekürzt Bd.). Dahinter folgt in Klammern das Erscheinungsjahr der Zeitschrift. Danach ist ein Komma zu setzen.
f)   Seite, siehe 1. g).

Beispiel:
Franke, Günter, und Helmut Laux, Investitions- und Finanzplanung mit Hilfe von Kapitalwerten, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, N.F.,21. Jg. (1969), S. 45 f.

3.  Zitieren aus Sammelwerken, Festschriften u.ä
a)  Familienname, siehe 1. a).
b)  Vorname, siehe 1. b).
c)  Titel des Aufsatzes. Danach folgt ein Komma.
d)  Titel des Sammelwerkes unter Voraussetzung des Wortes "in:". Danach folgt ein Komma.
e)  Vorname und Name des Herausgebers oder der Herausgeber. Der oder die Herausgeber werden kenntlich gemacht durch den vorangestellten Hinweis "hrsg. v." oder durch den unmittelbar hinter den Namen gestellten Vermerk "(Hrsg.)". Hat das Sammelwerk mehr als einen Herausgeber, so genügt es, den ersten - mit dem Zusatz "u.a." - anzugeben. Es folgt ein Komma.
f)  Auflage des Sammelwerkes. Dahinter folgt ein Komma.
g)  Verlagsort, siehe 1.e).
h)  Erscheinungsjahr, siehe 1.f). Es folgt ein Komma.
i)  Seite oder Spalte.

Beispiel:
Stipfel, Wolfgang, Aktienrechtsform und Konzentration, in: Die Konzentration in der Wirtschaft, Bd. II: Ursachen der Konzentration, hrsg. v. Helmut Arndt, Berlin 1960, S. 910 ff.

4.   Zitieren aus Zeitungen
a)  und b) siehe 1. a) und 1. b). Ist kein Verfasser angegeben, wird dies durch die Abkürzung "o.V." (= ohne Verfasser) kenntlich gemacht.
c)  Titel des Artikels. Es folgt ein Komma.
d)  Name der Zeitung unter Voraussetzung des Wortes "in". Dahinter folgt ein Komma.
e)  Datum der Zeitung. Dahinter folgt ein Komma.
f)  Seite, siehe 1. g).

Beispiel:
o.V., Bundesbank: Vorsicht mit der Konjunkturspritze, in:Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. Februar 1982, S. 17.                         

5.  Zitieren aus Gesetzen
a)  Bezeichnung des Gesetzes.
b) Verkündungsdatum des Gesetzes mit dem Zusatz "vom". Dahinter folgt ein Komma.
c)  Publikationsorgan mit Seitenangabe (z.B. Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 823) Es folgt ein Komma.
d)  Artikel oder Paragraph.

Beispiel:
Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften vom 12. November 1956, Bundesgesetzblatt Teil I, S. 844, §1.

6.  Wiederholtes Zitieren derselben Quelle oder des gleichen Verfassers
a)  Wird die gleiche Quelle mehrfach zitiert, so genügt vom zweiten Male an die Nennung des Familien- und Vornamens des Verfassers und der Vermerk "a.a.0., S. ...". Darüber hinaus muss ein Schlagwort auf den Titel der Quelle hinweisen, wenn zwei oder mehrere Schriften des gleichen Verfassers in der Arbeit zitiert werden.

Beispiele:
    1)  Gutenberg, Erich, Einführung, a.a.0., S. 17.
    2)  Bitter, Adam, a.a.0., S. 33 ff.
    3)  Gutenberg, Erich, Die Produktion, a.a.0., S. 98.

b)  Werden unmittelbar hintereinander verschiedene Arbeiten des gleichen Verfassers genannt, so kann an Stelle des Verfassernamens das Wort "Derselbe" gesetzt werden.

Beispiele:
     1)  Kosiol, Erich, Kostenrechnung, Wiesbaden 1964, S. 74.
     2)  Derselbe, Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen, Wiesbaden 1965,S. 15.

c)  Wird die gleiche Schrift des gleichen Verfassers mehrmals unmittelbar hintereinander zitiert, so kann es an Stelle des Verfassernamens und weiterer Angaben heißen "Ebenda", S. ...".

Beispiele:
    1)  Heinen, Edmund, Das Zielsystem der Unternehmung, Wiesbaden 1966, S. 18.
    2)  Ebenda, S. 40.

7.  Zitieren aus zweiter Hand
Grundsätzlich ist aus Originalquellen zu zitieren. Wird in begründeten Fällen dennoch aus zweiter Hand zitiert, ist in der Fußnote zuerst die Originalquelle zu nennen, dann, mit dem Vermerk "zitiert bei", die zweite Quelle. 

Beispiel:
1)  Albach, Horst, Investition und Liquidität, Wiesbaden 1962, S. 61, zitiert bei Schneider, Erich, Wirtschaftlichkeitsrechnung - Tübingen – Zürich 19687), S. 71 f.

III.   Literaturverzeichnis

1.  In das Literaturverzeichnis ist nur die in der Arbeit zitierte bzw. die der Arbeit zugrunde liegende Literatur aufzunehmen.
2.  Für die Angaben im Literaturverzeichnis gelten dieselben Regeln wie für Zitate. Die Quellen sind in alphabetischer Ordnung der Familiennamen der Verfasser zu nennen.
3.  Im Literaturverzeichnis entfallen bei Büchern die Seitenangaben. In allen anderen Fällen sind die erste und letzte Seite des Aufsatzes anzugeben.

C. Organisatorische Anmerkungen

Neben den obligatorischen zwei gebundenen Arbeiten wäre die Abgabe einer weiteren ungebundenen Arbeit und der Diskette/CD mit der Originalfassung wünschenswert. Beides vereinfacht die Begutachtung.
Zur Sicherung der Kommunikation bzw. der zeitlichen Koordination wird vom Erstbetreuer ein Erhebungsbogen zur Verfügung gestellt. Dieser ist bei der zweiten Konsultation abzugeben. Die Verteidigung/ Kolloquium selbst dauert -planmäßig- 45 Minuten.
Am Beginn erhält der Diplomand die Möglichkeit mittels eines 15 minütigen Vortrags (geeigneter Weise in Power Point ) die wesentlichen Ergebnisse seiner Arbeit (geeigneter Weise in Thesenform) zu präsentieren.Danach werden insbesondere die strittigen Sachverhalte zu klären sein. Nach anschließender Beratung der Prüfungskommission wird sowohl die Note der Arbeit selbst ,als auch der Verteidigung/ Kolloquium bekannt gegeben. Der Kandidat hat allerdings –nach Rücksprache mit dem Erstbetreuer- i.d.R. die Möglichkeit vor Ablauf der Verteidigung/ Kolloquium in das Gutachten Einblick zu nehmen.